6. Mit Eingaben vom jeweils 24. September 2019 nahmen die Parteien Stellung zu den eingegangenen Unterlagen. Die Beschwerdegegnerschaft wies darauf hin, dass eine Bemusterung der Fassade und der Solaranlage im Architekturbüro aufliegen und von der OLK eingesehen werden könne. Das Rechtsamt bat daher die OLK mit Verfügung vom 3. Oktober 2019, die aufliegenden Muster zu begutachten und eine Stellungnahme einzureichen. Die OLK reichte die entsprechende Stellungnahme am 7. November 2019 ein.