Das Rechtsamt gab der Vorinstanz daher Gelegenheit, eine Kopie des Entscheids vom 28. März 2019 mit einer angepassten Unterschrift dem Rechtsamt wieder einzureichen. Die Vorinstanz machte von dieser Gelegenheit mit Eingabe vom 19. Juni 2019 Gebrauch und reichte eine durch die stellvertretende Regierungsstatthalterin Biel/Bienne unterzeichnete Kopie des Entscheids vom 28. März 2019 ein. 4. Mit Schreiben vom 1. Juli 2019 nahm die Beschwerdeführerin unaufgefordert Stellung zu den ihr zugestellten Eingaben. Auch die Beschwerdegegnerschaft reichte daraufhin mit Eingabe vom 3. Juli 2019 eine unaufgeforderte Stellungnahme ein.