3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft verlangt mit Eingabe vom 31. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. Die Vorinstanz erliess während der Vernehmlassungsfrist am 3. Juni 2019 einen neuen Entscheid. Dieser ist durch den a.o. Regierungsstatthalter-StV unterzeichnet, ansonsten aber identisch mit jenem vom 28. März 2019. Sie eröffnete diesen Entscheid den Parteien und liess ihn zusammen mit einer ebenfalls auf den 3. Juni 2019 datierenden Stellungnahme auch dem Rechtsamt zukommen.