2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 28. März 2019 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, der angefochtene Entscheid sei nicht vom Regierungsstatthalter, sondern vom Bereichsleiter Bau und damit nicht korrekt unterzeichnet worden. Weiter fehle ein Gestaltungsplan.