Die Grünzone ist ein wichtiges Mittel der Siedlungsgestaltung, des Ortsbildschutzes und des Immissionsschutzes. Sie erlaubt im Einzelnen die Bauzone mit Trennstreifen oder -flächen zu gliedern, im Ortsinnern Grünflächen freizuhalten und so die übermässige Zusammenballung überbauter Gebiete zu verhindern. Sie schützt Baudenkmäler, Ortsansichten und Aussichtslagen durch Freihaltung der Umgebung oder der Blickfelder. Insofern hat sie die Bedeutung einer Schutzzone nach Art. 17 RPG10. Zudem kann sie dem Immissionsschutz, insbesondere für Wohngebiete und Erholungsräume, dienen.11 Die Grünzonen in der Gemeinde