3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2019 auf die Begründung des Bauabschlags im angefochtenen Entscheid. Bezüglich der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Ersigen weist sie darauf hin, dass (erst) mit der Ortsplanung 2005 eine Grünzone geschaffen worden sei. Im Jahr 2007 habe somit die aktuelle Grünzone Bestand gehabt und sei seither nicht verändert worden. Die der Beschwerde beigelegte Grundbuchkopie vom 20. April 2004 weise keine Grünzonenlinie in der Legende aus.