2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 25. April 2019 betreffend das Gartenhaus und machen insbesondere geltend, dass für sie nicht nachvollziehbar sei, warum ein seit Jahrzehnten bestehendes Gartenhaus nicht erneuert werden dürfe, da dadurch kein einziger Quadratmeter der Grünzonenfläche verloren gehe. Zudem seien gemäss Baugesetz Bauten für die Pflege der Grünzone gestattet. Gemäss dem beigelegten Grundbuchauszug aus dem Jahr 2004 liege das Gartenhaus ausserhalb der Grünzone;