Mit einem alternativen Standort würde für die Nichtbauzone bei dieser Ausgangslage nichts gewonnen. Der bestehende Standort präsentiere sich als derart vorteilhaft, dass er anderen Standorten vorzuziehen sei. 7 Vorakten pag. 62 bis 74 8 Vorakten pag. 90 bis 92 RA Nr. 110/2019/72 7