Nötig wären mindestens drei Anlagen, wovon zwei in Bauzonen liegen könnten, eine jedoch zwingend ausserhalb der Bauzone liegen müsste. Schliesslich gibt die Beschwerdegegnerin zu bedenken, dass die Mobilfunknetze aktuell ausgebaut würden, wofür intensiv nach neuen Standorten gesucht werde. Aus diesem Grund sei mittel- und langfristig ohnehin nicht damit zu rechnen, dass eine der beiden Anbieterinnen auf den bestehenden Standort verzichten werde.