Anlagen auch die Verbindungswege von Bahn und Strasse abzudecken.7 In ihrer Stellungnahme vom 29. Oktober 2018 betont die Beschwerdegegnerin, aus funktechnischen Gründen gebe es keinen Standort innerhalb der Bauzone, die die Abdeckung der Landwirtschaftszone und der Verkehrsachsen sicherstellen könne.