In der Standortbegründung für den Umbau vom 19. Juni 2018 führt die Beschwerdegegnerin weiter aus, die bestehende Anlage sei aus topographischen und funknetztechnischen Gründen am aktuellen Standort erstellt worden, bilde einen integralen Bestandteil ihres Mobilfunknetzes und sei auf die Nachbarstandorte abgestimmt. Der Standort versorge einerseits Gebiete innerhalb der Bauzone der Gemeinden Lauperswil und Rüderswil, grösstenteils aber Gebiete ausserhalb der Bauzone und sei auch für die optimale Versorgung der Kantonsstrasse sowie der BLS-Bahnstrecke konfiguriert.