Diese diene nicht überwiegend der Landwirtschafts-, sondern der Bauzone. Es sei nicht auszuschliessen, dass eine zusätzliche Antenne innerhalb des Baugebiets von Zollbrück die nötige Verbreitung des Empfangs ebenfalls sicherstellen könne. Selbst wenn vorwiegend das Nichtbaugebiet versorgt werden solle, sei nicht erstellt, dass dies nicht mit einem oder mehreren Standorten innerhalb der Bauzone erreicht werden könnte. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfe eine Mobilfunkantenne auch dann in der Bauzone erstellt werden, wenn mit ihr ein erheblich grösseres Gebiet in der Nichtbauzone versorgt werde.