Deshalb könne durch einen Bauabschlag sehr wohl etwas für die Nichtbauzone gewonnen werden. Es sei zu bezweifeln, dass in dieser Gegend zwei derart nahe beieinanderliegende 5G-fähige Antennen nötig und damit standortgebunden seien. Zum andern könnte dieses Argument gemäss Beschwerdeführer ansonsten stets ins Feld geführt werden, wenn es um die Erweiterung eines bereits in der Landwirtschaftszone erstellten Werks gehe.