Bauzone. Das Argument, dass trotz Verweigerung der Baubewilligung nicht mit einem zeitnahen Rückbau der Antenne gerechnet werden könne, weshalb für die Nichtbauzone nichts gewonnen würde, sei vorliegend nicht zu hören. Zum einen sei es nicht auszuschliessen, dass bei einer Verweigerung der Baubewilligung für die Aufrüstung innert absehbarer Zeit ein Rückbau der Antenne vorgenommen werde, weil die beiden Betreiber auf die lediglich 800 m entfernte ebenfalls 5G-fähige Antenne ausweichen würden. Deshalb könne durch einen Bauabschlag sehr wohl etwas für die Nichtbauzone gewonnen werden.