3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Lauperswil hält in ihrer Stellungnahme vom 13. Mai 2019 an ihrem Amtsbericht vom 4. Juni 2018 und an ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2018 fest. In diesen Eingaben aus dem vorinstanzlichen Verfahren stimmte die Gemeinde dem Bauvorhaben zu, verlangte jedoch die Prüfung der Einsprachepunkte. Das Regierungsstatthalteramt Emmental beantragt in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.