Mit Gesamtentscheid vom 22. März 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental die Baubewilligung und eröffnete gleichzeitig die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) von 8. August 2018. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 26. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, dem Baugesuch für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkantenne sei der Bauabschlag zu erteilen. Im Falle einer Beschwerdeabweisung sei vom Lastenausgleichsbegehren und der Rechtsverwahrung Protokoll zu nehmen.