betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 22. März 2019 (bbew 78/2018; Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkantenne) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 8. August 2018 RA Nr. 110/2019/72 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. April 2018 bei der Gemeinde Lauperswil ein Baugesuch ein für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkantenne auf Parzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.