2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 12'785.10 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 6'203.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung