So beurteilt die OLK lediglich Fragen zur Ästhetik eines Bauvorhabens und dessen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild; zur Einhaltung baupolizeilicher Masse äussert sie sich hingegen nicht. Im Übrigen hat die BVE in einem früheren Entscheid, in dem der Bauherr ebenfalls einen vollständigen Dachausbau über die gesamte Grundrissfläche plante, das 9 Baureglement der Einwohnergemeinde Roggwil vom 16. Oktober 2006 (GBR). 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 13 N. 5 Bst. b. 11 Vgl. Vorakten des Regierungsstatthalteramts, pag. 291. RA Nr. 110/2019/6 7