Es ist daher fraglich, ob der Beschwerdeführer 3 Sichtkontakt zum Bauvorhaben hat. Da alle Beschwerdeführenden gemeinsam Beschwerde erhoben haben, kann die Frage der Legitimation des Beschwerdeführers 3 aber ohnehin offengelassen werden.8 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dessen Legitimation in einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren unter Umständen nachgewiesen werden müsste. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist damit einzutreten.