2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Januar 2019 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 5. Dezember 2018 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben führe zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Orts- und Quartierbilds. Ferner rügen sie eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der maximal zulässigen Geschosszahl sowie eine Verletzung des grossen Grenzabstands.