1. Der Beschwerdegegner reichte am 2. Oktober 2017 bei der Gemeinde Roggwil (BE) ein Baugesuch (datiert vom 28. September 2017) ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen und einer Autoeinstellhalle sowie den Abbruch der bestehenden Gebäude auf Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. M.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone D II. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Nachdem das Bauvorhaben mehrmals angepasst worden ist, erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau mit Gesamtentscheid vom 5. Dezember 2018 die Baubewilligung.