b) Das Dispositiv des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 18. März 2019 wird wie folgt ergänzt: Neue Ziffer 1.12.: "Die Wandöffnungen für die Luftansaugung und -ausblasung in der Südwest- und Nordwestfassade sind vor Inbetriebnahme der Luft-Wasser-Wärmepumpe mit schallabsorbierenden Wetterschutzgittern zu schliessen." c) Für die Vordachkonstruktion des offenen Autounterstands auf der Nordwestseite wird der Bauabschlag erteilt. d) Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 18. März 2019 bestätigt und die Beschwerde vom 17. April 2019 abgewiesen.