Da das Projekt ohne die Vordachkonstruktion den massgeblichen bau-, planungs- und umweltrechtlichen Vorschriften entspricht, wird der Bauabschlag nur für die Vordachkonstruktion auf der Nordwestseite erteilt. Dies ist unbedenklich, da es sich hierbei um einen separaten und untergeordneten Gebäudeteil handelt, der sich unabhängig von der Hauptbaute beurteilen lässt. Im Übrigen wird die Baubewilligung für das geplante Einfamilienhaus, ausgenommen die Vordachkonstruktion auf der Nordwestseite, bewilligt. Insoweit wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen.