Auch gelten nach den Erläuterungen freistehende Dachkonstruktionen, namentlich Carports oder Tankstellendächer, als Gebäude im Sinn von Art. 2 BMBV.30 Damit entstehen am Dachrand bzw. am Rand der Vordächer fiktive Fassadenfluchten. Innerhalb dieser fiktiven Fassadenfluchten gilt die gesamte Fläche als Nutzungsfläche.