d) Die Gemeinde Bühl hat sich zur Frage, ob Anbauten bzw. Vordächer bei der Bestimmung der Gebäudelänge und -breite nach ihrem Baureglement anzurechnen sind, nicht geäussert. Zu beachten ist hier, dass die Gemeinde Bühl ihr GBR im Zuge der Ortsplanungsrevision im Jahr 2013 an die Bestimmungen der BMBV angepasst hat. Die Gemeinde hat die Definition der Begriffe "Anbaute" und "Gebäudelänge und -breite" sowie die zugehörigen Skizzen der BMBV unverändert in ihr GBR übernommen.27 Die Baubegriffe "Anbaute" und "Gebäudelänge und -breite" sind somit abschliessend kantonalrechtlich geregelt. Bei deren Auslegung besteht folglich keine Gemeindeautonomie.