Umstritten ist, ob der geplante Autounterstand bei der Bestimmung der Gebäudelänge anzurechnen ist. Die Gebäudelänge bzw. Längsseite des Gebäudes ist massgeblicher Anknüpfungspunkt zur Beantwortung der Frage, auf welcher Fassadenseite der grosse und der kleine Grenzabstand einzuhalten ist.