a) Das geplante Wohngebäude weist eine Gebäudebreite von 10 m und eine Gebäudelänge von 11 m auf. Auf der Nordwestseite der Wohnbaute soll ein offener Autounterstand angebaut werden. Dessen Länge entspricht der Breite des Wohngebäudes. Die Breite beträgt 4 m. Den bewilligten Projektplänen zufolge ist das Betonflachdach für den Autounterstand auf Stützen abgestellt und wird direkt an das Wohngebäude angebaut. Umstritten ist, ob der geplante Autounterstand bei der Bestimmung der Gebäudelänge anzurechnen ist.