f) Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen ist, ob im Rahmen des Vorsorgeprinzips zusätzliche Emissionsbegrenzungen erforderlich sind. Dies gilt selbst, wenn die Planungswerte wie hier eingehalten sind.23 Als Massnahmen zur Emissionsbeschränkung verlangen die Beschwerdeführenden besonders die Montage eines Lichtschachts oder einer Schalldämmhaube. Diese Massnahmen fallen jedoch bereits aus technischen Gründen ausser Betracht. Hier steht eine Wärmepumpe innerhalb des Gebäudes zur Diskussion. Das Anbringen einer Schalldämmhaube eignet sich zwar bei aussen aufgestellten Anlagen oder Geräten, wie aus der Vollzugshilfe des Cercle Bruit folgt.24