e) Gemäss dem Lärmschutznachweis vom 30. April 2019 beträgt der Beurteilungspegel Lr in einer Distanz von 10 m zur Lärmquelle 40 dB(A). Bei den nächstliegenden Immissionsorten, namentlich den lärmempfindlichen Räumen in den Liegenschaften auf den Parzellen Nr. J.________, Nr. K.________ und Nr. L.________, ist somit der Planungswert von 45 dB(A) klar eingehalten. Noch nicht berücksichtigt ist bei dieser Berechnung die Schallreduktion, die die Montage der schallabsorbierenden Wetterschutzgitter bewirkt. Diese bewirkt eine zusätzliche Pegelreduktion von 3 dB(A).22 Unter Berücksichtigung der Wetterschutzgitter resultiert somit ein Beurteilungspegel von 37 dB(A). Demzufolge ist in