Diese Berechnungsgrundlagen sind korrekt. Die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte gelten bezüglich den nächsten, lärmempfindlichen Räumen. Als solche gelten Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume (Art. 2 Abs. 6 Bst. a LSV). Dem Situationsplan ist zu entnehmen, dass sich keine der Nachbarliegenschaften näher als 10 m an den Lärmquellen befinden. Weiter wurden die Pegelkorrekturen K1, K2 und K3 gemäss der Empfehlung des Cercle Bruit berücksichtigt. Der Nachweis entspricht somit vollumfänglich der Vollzugshilfe des Cercle Bruit, was die Beschwerdeführenden zu Recht nicht bestreiten.20 Auf den