c) Wie in der Erwägung 4g erwähnt, reichte der Beschwerdegegner im Beschwerdeverfahren einen Lärmschutznachweis bzw. eine lärmtechnische Beurteilung auf dem Online-Formular des Cercle Bruit ein. Dieser Nachweis wurde von der Firma "Bucher Heizungen AG", die auf die Installation von Wärmepumpenanlagen spezialisierte ist, erstellt. Der Lärmbeurteilung liegt ein Schallleistungspegel im Nachtbetrieb von 53 dB(A) gemäss dem Schallrechner19 zugrunde. Der Beurteilungspegel wurde bei einer Distanz von 10 m zwischen der Lärmquelle und dem nächstliegenden, relevanten Immissionsort berechnet. Diese Berechnungsgrundlagen sind korrekt.