Danach wird angeordnet, dass die Wandöffnungen für die Luftansaugung und -ausblasung in der Südwest- und Nordwestfassade vor Inbetriebnahme der Luft- Wasser-Wärmepumpe mit schallabsorbierenden Wetterschutzgittern zu schliessen sind. Die Montage solcher Wetterschutzgitter entspricht bei Neubauvorhaben dem Stand der Technik und ist für den Beschwerdegegner gemessen an den im Baugesuch ausgewiesenen Baukosten von Fr. 800'000.– ohne Weiteres zumutbar.