b) Hinsichtlich des Standorts der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Es ist vorgesehen, die Anlage im Technikraum auf dem Niveau des Erdgeschosses aufzustellen. Nach dem bewilligten Grundrissplan "Erdgeschoss" vom 1. Oktober 2018 im Mst. 1:100 soll die Wärmepumpenanlage in der Ecke, unmittelbar an den Innenwänden des Raums, installiert werden. Dementsprechend ist für die Luftansaugung und -ausblasung in der Südwest- und Nordwestfassade je eine Wandöffnung vorgesehen. Dies geht aus dem Grundrissplan "Erdgeschoss" und den 17 BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3, mit Hinweisen