a) Die Beschwerdeführenden bemängeln in den Schlussbemerkungen, es fehle nach wie vor ein Fachbericht des AWI. Gestützt auf die Baubewilligungspläne sei davon auszugehen, dass Anlageteile aussen aufgestellt würden. Es sei deshalb beim AWI zwingend ein Fachbericht einzuholen. Die Beschwerdeführenden bestreiten auch, dass die Grenzwerte eingehalten seien. Ferner rügen sie die Verletzung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips. Sie bringen unter anderem vor, statt Lüftungskanäle in der Aussenwand sei im Sinne der Vorsorge ein Lichtschacht zu bevorzugen.