Dies bewirkt regelmässig eine bessere Immissionssituation. Innen aufgestellte Luftwärmepumpen können aus diesem Grund gestützt auf die Richtlinien des Regierungsrats des Kantons Bern "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien vom Januar 2015" baubewilligungsfrei aufgestellt werden.15 In der hier vorliegenden Konstellation war die Vorinstanz daher nicht verpflichtet, im Baubewilligungsverfahren weitere Sachverhaltsabklärungen betreffend die Aussenlärmsituation vorzunehmen. Zu Recht ging die Vorinstanz davon aus, dass keine sachlichen Gründe für eine Umweltbeeinträchtigung im rechtserheblichen Umfang vorliegen.