c) Nicht klar ist, was die Beschwerdeführenden mit der Kritik betreffend die im Baubewilligungsverfahren bbew 69/2018 bewilligte Garage mit Geräteraum zu ihren Gunsten ableiten wollen. Sie legen mit keinem Wort dar, was sich für Probleme in diesem Zusammenhang ergeben könnten und inwieweit sich dies auf den Ausgang dieses Verfahrens auswirkten könnte. Die Garage mit Geräteraum wurde mit Entscheid vom 25. Februar 2019 bewilligt und hat keinen funktionalen Zusammenhang zum geplanten Einfamilienhaus mit Carport, das hier zur Diskussion steht. Auch ist der Entscheid vom 25. Februar 2019 unangefochten in Rechtskraft erwachsen.