4. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. In ihren Schlussbemerkungen vom 26. Juni 2019 halten sie im Wesentlichen an den Anträgen und der Begründung in der Beschwerde fest. Sie verlangen die Einholung eines Fachberichts beim beco (Amt für Immissionsschutz; AWI). Sie bestreiten zudem, dass die geplante Wärmepumpenanlage die Lärmgrenzwerte einhalte. Mit Schreiben vom 27. Juni 2019 teilte der Beschwerdegegner mit, er verzichte darauf, Schlussbemerkungen einzureichen und halte an den Anträgen und Ausführungen in der Beschwerdeantwort fest.