3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt in der Beschwerdeantwort vom 9. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. Zusammen mit der Beschwerdeantwort reichte der Beschwerdegegner einen Lärmschutznachweis für die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe ein. Die Vorinstanz schliesst in ihrer Stellungnahme vom 7. Mai 2019 auf Abweisung der Beschwerde. Ohne einen Antrag zu stellen verweist die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2019 auf ihren Amtsbericht vom 21. Januar 2019 an die Vorinstanz.