2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 17. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 18. März 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie rügen besonders, das Vorhaben halte den grossen Grenzabstand nicht ein. Zudem befürchten sie, die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe verursache störende Lärmimmissionen. Ferner kritisieren sie die behördliche Tätigkeit der Vorinstanz. Schliesslich rügen sie, die Vorinstanz habe den Sachverhalt ungenügend abgeklärt und dadurch ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.