1. Der Beschwerdegegner reichte am 5. November 2018 bei der Gemeinde Bühl ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Bühl Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Diese ist gemäss dem GBR1 der Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet.2 Das Gebäude soll mit einer innen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 18. März 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland für das Vorhaben die Baubewilligung.