3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'397.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2019/68 24 IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Thun, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Sigriswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK), zur Kenntnis, per Kurier Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion