Dieser Nachweis scheint sich allerdings auf die Bestimmungen des alten Baureglements der Gemeinde Sigriswil zu stützen und nicht auf die massgebenden Bestimmungen der BMBV und des geltenden Baureglements. Die blau eingezeichneten, angerechneten Flächen beziehen sich offenbar auf das fertige Terrain. Dieses ist jedoch gemäss Art. 19 BMBV und Art. 212 Abs. 4 Bst h GBR nicht die richtige Bezugsgrösse für die Frage, ob das als Erdgeschoss bezeichnete Geschoss ein Untergeschoss im Sinne dieser Bestimmungen darstellt. Der zu berücksichtigende Anteil des Erdgeschosses über der Fassadenlinie ist grösser als im Nachweis ausgewiesen.