d) Die Beschwerdegegnerin hat zusammen mit der letzten Projektänderung auch einen Nachweis bezüglich Geschosszahl eingereicht.36 Danach darf die maximal freilegbare Geschossfläche über Terrain 142.80 m2 betragen (Gebäudeumfang von 95.20 m multipliziert mit der freilegbaren Geschosshöhe von 1.50 m). Gemäss Nachweis beträgt die total freigelegte Geschossfläche 140.60 m2 (Ostfassade 58.5 m2, Südfassade 59.3 m2, Westfassade 22.8 m2, Nordfassade 0.0 m2). Dieser Nachweis scheint sich allerdings auf die Bestimmungen des alten Baureglements der Gemeinde Sigriswil zu stützen und nicht auf die massgebenden Bestimmungen der BMBV und des geltenden Baureglements.