Eine natürlichere Terraingestaltung wäre wünschenswerter, zumal das Terrain nicht sehr steil sei. Aufgrund des am Augenschein vom 9. August 2019 gewonnenen Eindrucks erweist sich diese Beurteilung durch die Fachbehörde aus Sicht der BVE als korrekt. Das Bauvorhaben vermag somit auch bezüglich der Fassaden- und Umgebungsgestaltung den Anforderungen an eine gute Gesamtwirkung bzw. eine optimale Einpassung nicht zu genügen. Allerdings handelt es sich gemäss OLK bei der Kritik an Fassaden- und Terraingestaltung um Nebenpunkte.