aufgenommen. Ein weiteres überdurchschnittlich grosses Gebäude ist das Gebäude J.________strasse Nr. 4. Dieses weist gemäss OLK zwar auch ein zu grosses Volumen auf, ist aber mit seiner Dachstruktur ortsbildverträglicher gegliedert.29 Das gleiche gilt für das Gebäude H.________strasse 10.30 Es trifft zwar zu, dass verschiedene Gebäude auf dem Gemeindegebiet von Sigriswil, darunter auch mehrere Baudenkmäler, Quergiebel bzw. Quergiebelanbauten aufweisen. Die Auszüge aus dem Bauinventar, die die Beschwerdegegnerin anlässlich des Augenscheins zu den Akten gegeben hat, zeigen allerdings hauptsächlich Beispiele aus Gunten und Merligen.