Aufgrund des am Augenschein vom 9. August 2019 gewonnenen Eindrucks erweist sich diese Beurteilung durch die Fachbehörde aus Sicht der BVE als korrekt. Wie die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde in ihren Stellungnahmen zum Augenscheinprotokoll und zum Beweisergebnis geltend machen, dürfte es zwar zutreffen, dass die Vertreter der OLK anlässlich ihrer Begehung vom 21. Juni 2019 von einem nicht näher bekannten Standort aus die Bauprofile auf der Parzelle Nr. M.________ irrtümlicherweise für die Profile des Bauvorhabens hielten, scheint doch auf einem Bild zum Bericht der OLK das Profil eines anderen Bauvorhabens markiert worden zu sein.