sprenge den Rahmen und sei nicht ortsbildverträglich. Der Fussabdruck mit der hohen Firsthöhe passe nicht. Das Volumen müsse besser gegliedert werden. Es bestehe kein Widerspruch zur inneren Verdichtung. Es gebe gute Möglichkeiten, das Bauvorhaben ortsbildverträglich zu gliedern. Möglicherweise könnten nur 26 Wohnungen ortsbildverträglich erstellt werden.