421 GBR ausdrücklich als neutrale Fachinstanz zur Beurteilung von Bauvorhaben in gestalterischer Hinsicht genannt. Auch die BVE hat den Berner Heimatschutz (bzw. seine Bauberater und Bauberaterinnen) als leistungsfähige örtliche Fachstelle anerkannt, da er über das erforderliche Fachwissen verfügt und mit der Aufgabe vertraut ist, Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit dem Ortsund Landschaftsbild zu beurteilen.26 Im vorinstanzlichen Verfahren fand somit eine Beurteilung durch eine leistungsfähige örtliche Fachstelle statt, weshalb die OLK nach dem Wortlaut von Art. 22 a Abs. 2 BewD nicht zusätzlich konsultiert werden musste.