Die Beschwerdegegnerin weist demgegenüber darauf hin, dass in der Umgebung des Bauprojekts bereits heute mehrere Gebäude von ähnlichem Volumen bestehen würden. Beispiele dafür seien die Post, das Altersheim, das Solbad und die Drogerie aber auch die Liegenschaft, in der die Mehrheit der Beschwerdeführenden wohne. Das Bauvorhaben halte die baupolizeilichen Masse ein. Gestützt auf die allgemeinen Bestimmungen zum Ortsbild- und Landschaftsschutz könnten keine Beschränkungen der erlaubten Gebäudedimensionen verlangt werden. Die Beschwerdeführenden würden sich im Grunde gegen die Verbauung ihrer Aussicht zur Wehr setzen.